Home / Rehaklinik / Nach der Reha
Wir bieten allen Rehabilitanden/innen Informationen, Beratung und Vermittlung schwerpunktmäßig bei sozialen und beruflichen Fragestellungen an. Dabei ist unser Aufgabenspektrum sehr vielfältig und gestaltet sich wie folgt:
Wir beraten zu sozialrechtlichen Leistungen, insbesondere zum Grad der Behinderung, zu Nachteilsausgleichen nach dem Schwerbehindertenrecht, zu Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld oder anderen finanziellen Ansprüchen wie z. B. Pflegegeld oder Wohngeld. Bei der Antragsstellung der genannten Leistungen unterstützen wir unsere Patienten/innen gern.
Wir beraten bei beruflichen Problemlagen und helfen bei der Antragstellung. Hierzu gehören berufsfördernde Maßnahmen: Anpassung des Arbeitsplatzes, innerbetriebliche Umsetzung oder berufliche Neuorientierung aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Aber auch die Vorbereitung einer zeitnahen stufenweisen Wiedereingliederung an den bisherigen Arbeitsplatz nach längerer Krankheit wird durch uns übernommen. Weiterhin informieren wir die Rehabilitanden/innen zu Nachsorgeangeboten der Rentenversicherung und leiten diese ein.
Wir bieten Unterstützung im Bereich Soziale Hilfen an. Hier sind insbesondere die Beratung und Antragsstellung zu Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie die Vorbereitung von Anschlussmaßnahmen bei der Rückkehr in die Häuslichkeit, wie z.B. die Beantragung und Organisation von Haushaltshilfe, häusliche Pflege und bei Bedarf die Vorbereitung von Kurzzeitpflege zu nennen.
Eine planmäßige Nachsorgemaßnahme wird – in Abstimmung mit den Rehabilitanden – vom Rehabilitationsarzt im Rahmen der Abschlussuntersuchung verordnet. Mögliche Varianten sind:
Die Maßnahme erfolgt in einer wohnortnahen Einrichtung auf Basis von Gruppenanwendungen und ist grundsätzlich berufsbegleitend. Sie muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der stationären Maßnahme begonnen und innerhalb von 12 Monaten beendet werden. Eine Verlängerung der Maßnahme ist nicht möglich. Unsere Einrichtung verfügt über die Zulassung von IRENA.
Die T-RENA muss innerhalb von 6 Wochen nach Ende der stationären Maßnahme begonnen und in 12 Monaten beendet sein. Eine Verlängerung der Maßnahme ist möglich, wenn die 26 Einheiten innerhalb der ersten 6 Monate beendet werden.
Diese Maßnahme erfolgt in einem zugelassenen wohnortnahen Sportverein auf Gruppenbasis. Die Thermalbad Wiesenbad Gesellschaft für Kur und Rehabilitation mbh verfügt über die Zulassung als Rehasportanbieter (Anerkennungsurkunde). Die Teilnahme am Rehasport ist durch den zuständigen Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse) zu genehmigen, hierbei muss der vom Arzt ausgefüllte Antrag bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Mit der Kostenzusage von Ihrer zuständigen Krankenversicherung wenden Sie sich für weitere Informationen und die Terminvereinbarung telefonisch an die Therapieplanung in der Rehaklinik Miriquidi unter 03733/504-1289 oder per Email an reha@wiesenbad.de.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis und rechtzeitige Anmeldung.
Für Sie da zu sein liegt uns am Herzen. Denn unser langfristiges Ziel ist es, den Weg unserer Patienten zurück in den Alltag zu ebnen, zu sichern und zu gewährleisten. Daher erfolgt die Selbsthilfe in der Klinik Miriquidi auf verschiedenen Ebenen:
Jetzt den Newsletter abonnieren und nichts mehr verpassen!
Thermalbad Wiesenbad Gesellschaft
für Kur und Rehabilitation mbH
Freiberger Straße 33
09488 Thermalbad Wiesenbad
Telefon: 03733 504-0
Fax: 03733 504-1188
E-Mail: kur@wiesenbad.de