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Für die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme geben wir Ihnen folgende Hinweise:
Erste Anlaufstelle ist Ihr Hausarzt. Er stellt die Notwendigkeit der Maßnahme fest und stellt den Antrag beim zuständigen Kostenträger.
Kostenträger ist für Sie
Bei einer Anschlussheilbehandlung – AHB – im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt stellt der Krankenhausarzt die Rehabilitationsnotwendigkeit fest. Vom Sozialdienst des Krankenhauses werden Sie zur Rehabilitationsmaßnahme entsprechend beraten.
Hinsichtlich der Rehabilitationsklinik haben Sie nach § 9 SGB IX grundsätzlich das Wunsch- und Wahlrecht. Voraussetzung ist jedoch die Zulassung der Klinik für Ihre Indikation und die Zertifizierung durch eine unabhängige zugelassene Stelle. Unabhängig davon wird Sie natürlich Ihr Kostenträger bzw. der Sozialarbeiter im Krankenhaus beraten.
Sind sie privatversichert, sollten Sie mit der Klinik Ihrer Wahl direkt alle Aufnahmeformalitäten besprechen.
Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern. Zusätzliche Informationen finden sie unter:
Arbeitskreis Gesundheit e.V.
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Thermalbad Wiesenbad Gesellschaft
für Kur und Rehabilitation mbH
Freiberger Straße 33
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