Wiesenbader Vital-Blog

NEUER Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab 01.07.2023

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Seit dem 01. Juli 2023 wird das Verfahren für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sozialgesetzbuch VI neu geregelt (SGB VI – § 15 Absatz 2 – 9). Neben den Voraussetzungen, die von den Rehabilitationseinrichtungen erfüllt werden müssen, wird das Zulassungsverfahren sowie die Inanspruchnahme einer Einrichtung für die Träger der DRV neu geregelt.

Die Rehaklinik Miriquidi arbeitet bereits seit vielen Jahren erfolgreich und kooperativ mit der DRV zusammen. Mit dem Zugang der neuen Verträge kann die Zusammenarbeit auch über den 01. Juli 2023 nahtlos fortgesetzt werden. Die Zulassung durch die DRV Bund gilt stellvertretend auch für alle anderen DRV´en. Weiterhin können Versicherte aller DRV´en zu einer AHB (Anschlussheilbehandlung) oder im Rahmen eines Allgemeinen Antragsverfahrens (besser bekannt als Heilverfahren) im Indikationsbereich Orthopädie (einschließlich MBOR) zu uns kommen.

In den sogenannten „Verbindlichen Entscheidungen“ wurden die Anforderungen in den 4 Dimensionen

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Wunsch- und Wahlrecht
  • qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl und
  • Public Reporting


gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer in einem mehr als zwei Jahre dauernden Prozess erarbeitet.

Wunsch und Wahlrecht der Versicherten wird künftig noch stärker berücksichtigt:

Versicherte können künftig bei der Antragsstellung bereits ihre Wunschklinik angeben. Sofern die Indikation als solche der Wunschklinik dem Krankheitsbild des Versicherten entspricht und die Wartezeiten bis zu einer möglichen Aufnahme in der ausgewählten Klinik vertretbar sind, wird dem Wunsch der Versicherten künftig grundsätzlich entsprochen.

Mit der Bewilligung werden 4 Kliniken zur Auswahl benannt:

Wurde bei der Antragstellung keine Klinik benannt, so werden in der Bewilligung 4 Kliniken zur Auswahl vorgeschlagen, aus denen sich der Versicherte für eine entscheiden kann. Genannt werden immer 2 Kliniken in der Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung und 2 Vertragskliniken. Der Vorschlag basiert auf den 4 Kliniken, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die höchste Punktzahl in den Bereichen Qualität, Wartezeit und Entfernung zum Wohnort erreicht wird. In der Vorschlagsliste gibt die Reihenfolge jedoch keine Auskunft darüber, welche dieser 4 Kliniken die höchste Punktzahl erreicht hat. Tatsächlich stehen an Position 1 und 2 immer Kliniken der Deutschen Rentenversicherung und an den Positionen 3 und 4 die Vertragskliniken. Der Versicherte hat 14 Tage Zeit, sich für eine Klinik zu entscheiden. Tut er dies nicht, bekommt er den Bescheid für die erstgenannte Klinik.

Im Public-Reporting über Kliniken informieren:

Auf einer Website, die seit dem 01.07.2023 freigestaltet ist, kann sich der Antragsteller über alle Kliniken und deren Qualität einen Überblick verschaffen und einzelne Kliniken miteinander vergleichen.

Wir freuen uns über die weitere Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung und vor allem darüber, auch künftig Versicherte der DRV in unserer Klinik zu behandeln.

Aktuelle hinweise

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